BKK Tarifgemeinschaft
Wir über uns
Die BKK-Tarifgemeinschaft ist eine starke Gemeinschaft von Kassen und kassennahen Dienstleistern.
Wir formulieren und koordinieren die gemeinsamen Interessen unserer Betriebe.
In den tarifpolitischen, arbeits- und sozialrechtlichen sowie arbeitswissenschaftlichen Fragen stellen wir die Weichen für die Zukunft der Branche. Für unsere Mitglieder stehen wir im offensiven Dialog mit Gewerkschaften, Politik und Öffentlichkeit und beziehen klar Stellung zu aktuellen Themen.
Dabei bieten wir zwei Arten der Mitgliedschaft – zum einen mit, zum anderen ohne Tarifbindung (Gastmitgliedschaft). Alle darüberhinausgehenden Serviceleistungen sind gleich.
Das heißt für uns:
- die tariflichen, politischen und rechtlichen Rahmenbedingungenden Anforderungen der BKK-Tarifgemeinschaft entsprechend mitzugestalten.
- Geschäftsprozesse mit den Methoden der modernen Arbeitswissenschaft zu optimieren.
- eine zeitgemäße und branchengerechte Aus- und Fortbildung zu sichern.
Ihr Ansprechpartner für die BKK Tarifgemeinschaft
Norbert Reiners
Struktur
Als Interessenvertretung und als Dienstleister gilt für uns besonders ein Grundsatz – die Richtung des Verbandes bestimmen seine Mitglieder. Oberstes Entscheidungsorgan ist deshalb:
Die Mitgliederversammlung
Hier besitzt jedes hat jedes Mitglied und Gastmitglied eine Stimme. Die Mitgliederversammlung wählt und entlastet den Vorstand, genehmigt den Haushaltsplan und setzt den Mitgliedsbeitrag fest.
Der Vorstand
Die Führung des Verbandes ist dem Vorstand übertragen. Er vollzieht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und bestimmt die Richtlinien der Verbandsarbeit.
Die Geschäftsführung
Die laufenden Geschäfte regelt die Geschäftsführung. Sie bereitet die Tarifverhandlungen vor. Beratung und Service für die Mitglieder und die Verwaltung der BKK-Tarifgemeinschaft e.V. werden hier unter Leitung des Hauptgeschäftsführers organisiert. Sitz der Hauptgeschäftsstelle der BKK-Tarifgemeinschaft ist Hannover. Seit 2009 ist Dr. Volker Schmidt Hauptgeschäftsführer.
Vorstand
Der Vorstand ist gesetzliches Vertretungsorgan der BKK-Tarifgemeinschaft e.V. nach § 26 BGB. Er vertritt den Arbeitgeberverband gerichtlich und außergerichtlich und hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.