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Arbeitsrecht
09. Februar 2018

DSGVO - Neuerungen im Beschäftigtendatenschutz

Neue Rechtsgrundlagen für Datenverarbeitung: Unternehmen informieren sich über Regeln der Datenschutz-Grundverordnung.

Über 600 Kilometer Anfahrt haben einige Mitgliedsunternehmen auf sich genommen, um dabei sein zu können: Am 7. Februar 2018 informierte die Bürogemeinschaft 140 Gäste in Hannover über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das bisherige Bundesdatenschutzgesetz in weiten Teilen ersetzt.

Die neuen Regeln treten am 25. Mai 2018 in Kraft und beeinflussen branchenübergreifend die Unternehmensabläufe vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses bis zur Beendigung. Das wirft Fragen auf: Wie gehe ich künftig mit Bewerbungsunterlagen um? Darf ich noch Fotos auf Werksausweise drucken? Oder die GPS-Daten der LKW-Fahrer speichern und auswerten?

„Da ist ein Monstrum geschaffen worden“, leitete Walter Korte, Geschäftsführer von „unternehmer nrw“, seinen Vortrag ein, „und ich versuche heute, Ihnen eine Basis zu legen.“ In drei Stunden erläuterte er die wesentlichen Grundregeln im Beschäftigtendatenschutz und gab Hinweise zum Umgang mit Mitarbeiterdaten. Insbesondere die Prinzipien zur Datenverarbeitung seien eine wichtige Neuerung im Datenschutzrecht. Ein Prinzip lautet Rechtmäßigkeit: „Der Betroffene sollte nachvollziehen können, welche Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck“, brachte es Korte auf den Punkt. Dafür empfiehlt er, dringend ein Verarbeitungsverzeichnis zu erstellen, in dem alle Vorgänge mit personenbezogenen Daten erfasst werden. Denn: bei Datenschutzverstößen drohen den Unternehmen erhebliche Bußgelder.

„Es herrscht große Unsicherheit, wie man mit den neuen Anforderungen und den Daten im Unternehmen umgehen soll“, weiß Dirk Seeliger, Leiter der Rechtsabteilung der Bürogemeinschaft, zu berichten. Das zeige allein schon die große Teilnehmerzahl. Bei Fragen rund um die neue DSGVO helfen er und das Team der Rechtsabteilung gerne weiter.

Die Präsentation von Walter Korte sowie ein Leitfaden von der BDA mit Musterformulierungen sind exklusiv für Verbandsmitglieder auf unserer Webseite bereitgestellt.

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